Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotoshooting-Zeitslots beim B2Run Freiburg 2026

1. Geltungsbereich, Vertragspartner, B2B

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Buchung von Fotoshooting-Zeitslots beim B2Run Freiburg 2026 zwischen der

The Social Social Club GmbH, Wallstraße 12, 79098 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Feyka

(im Folgenden „Anbieter“),

und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“).

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand / Art des Vertrages

2.1 Der Anbieter bietet dem Kunden die Buchung eines exklusiven, kurzen Fotoshooting-Zeitslots am Veranstaltungstag des B2Run Freiburg am 30.06.2026 an. Der Kunde erhält am Folgetag des Shootings eine vom Anbieter getroffene Auswahl von ca. 5–10 bearbeiteten Fotos seines Teams in digitaler Form (Download-Link).

2.2 Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass es sich um einen Dienstvertrag handelt. Ein bestimmter Erfolg im Sinne eines Werkvertrages wird nicht geschuldet. Insbesondere schuldet der Anbieter weder ein bestimmtes Motiv, eine bestimmte Anzahl an Personen auf den Bildern, noch eine bestimmte Bildwirkung.

2.3 Die künstlerische und gestalterische Freiheit (insbesondere Bildausschnitt, Perspektive, Auswahl der Motive, Bearbeitung) liegt beim Anbieter.

2.4 Zusätzlich kann der Anbieter Behind-the-Scenes-Videomaterial (BTS) erstellen und nach eigenem Ermessen dem Kunden zur Verfügung stellen. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch des Kunden; Umfang, Qualität und Übergabe von BTS-Material liegen ausschließlich im Ermessen des Anbieters.

3. Buchung, Vertragsschluss und Zahlung

3.1 Der Kunde bucht einen konkreten Zeitslot über das vom Anbieter bereitgestellte Online-Kalendersystem. Mit Absenden der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Buchungsmaske genannten Konditionen und diesen AGB ab.

3.2 Der Anbieter bestätigt dem Kunden die Buchung per E-Mail. Der Vertrag kommt erst mit rechtzeitigem Zahlungseingang des vollständigen Entgelts beim Anbieter zustande. Geht die Zahlung nicht innerhalb der in der Buchungsbestätigung genannten Frist ein, ist der Anbieter berechtigt, den Slot freizugeben; ein Vertrag kommt dann nicht zustande.

3.3 Die Zahlung erfolgt vollständig im Voraus („upfront“). Ohne vollständigen Zahlungseingang besteht kein Anspruch des Kunden auf Durchführung des Fotoshootings.

3.4 Die Übergabe der ausgewählten Fotos erfolgt nach dem Event innerhalb einer angemessenen Frist per Download-Link an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.

4. Preise und Rechnungsstellung

4.1 Es gilt der jeweils bei Buchung ausgewiesene Festpreis pro Zeitslot zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

4.2 Der Anbieter stellt dem Kunden eine Rechnung in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) aus.

5. Stornierung, Umbuchung, Nichterscheinen

5.1 Eine Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden ist nach Abschluss der Buchung (vgl. Ziffer 3) grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Rückzahlung des Entgelts erfolgt nicht.

5.2 Erscheint der Kunde oder sein Team nicht oder nicht rechtzeitig zum gebuchten Zeitslot, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Shootings, Nachholung des Termins oder Erstattung des Entgelts – der Anspruch des Anbieters auf die vereinbarte Vergütung bleibt vollständig bestehen.

6. Eventausfall, höhere Gewalt und von Dritten zu vertretende Umstände

6.1 Wird der B2Run Freiburg 2026 durch den Veranstalter abgesagt, verschoben oder aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen (z. B. Wetter, behördliche Anordnung, Sicherheitslage, höhere Gewalt), nicht oder nicht vollständig durchgeführt, ist der Anbieter nicht zur Erbringung der vereinbarten Leistung verpflichtet.

6.2 In den in Ziffer 6.1 genannten Fällen besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung des gezahlten Entgelts oder auf Schadensersatz. Der Kunde trägt das Risiko des Eventausfalls, insbesondere im Hinblick auf bereits entstandene Infrastruktur- und Vorbereitungskosten des Anbieters.

6.3 Entsprechendes gilt bei anderen Fällen höherer Gewalt oder sonstigen, vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen, die die Durchführung des Shootings wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Stromausfall, Sperrung des Veranstaltungsgeländes, erheblicher technischer Ausfall trotz zumutbarer Vorsorge).

6.4 Der Anbieter kann dem Kunden in den vorgenannten Fällen freiwillig einen Ersatz- oder Alternativtermin oder eine Gutschrift anbieten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.

7. Nutzungsrechte an Foto- und Videomaterial

7.1 Der Anbieter bleibt Urheber sämtlicher im Rahmen des Shootings erstellten Foto- und Videomaterialien (einschließlich etwaigen BTS-Materials).

7.2 Der Anbieter räumt dem Kunden an den ausgewählten und übergebenen Fotos ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Dieses umfasst insbesondere das Recht zur Nutzung in sämtlichen Medien und Formaten (online und offline), einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

Unternehmenswebsite, Intranet, Social Media,

Präsentationen, Printmedien, PR,

Werbe- und Marketingmaßnahmen.

7.3 Dem Kunden ist es gestattet, die Fotos im Rahmen seiner Unternehmenskommunikation zu bearbeiten, soweit nicht berechtigte Interessen des Anbieters (z. B. Entstellung des Werkes) verletzt werden.

7.4 An eventuell übergebenem BTS-Material erhält der Kunde – soweit übergeben – ebenfalls ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht nach Maßgabe der Ziffern 7.2 und 7.3. Ein Anspruch auf Übergabe von BTS-Material besteht nicht (vgl. Ziffer 2.4).

7.5 Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Shootings entstandenen Aufnahmen (einschließlich BTS-Material) zur Eigenwerbung des Anbieters ein. Dies umfasst insbesondere die Nutzung:

auf der Website des Anbieters,

in Social-Media-Kanälen,

in Präsentationen, Portfolios, Pitch-Unterlagen,

in sonstigen Werbe- und Referenzmaterialien des Anbieters.

Der Anbieter ist berechtigt, den Namen und/oder das Logo des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Aufnahmen als Referenz zu nennen. Der Kunde kann dieser Referenznennung aus wichtigem Grund für die Zukunft widersprechen.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden, Persönlichkeitsrechte

8.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sämtliche von ihm zum Shooting entsandten Personen (Teammitglieder, Mitarbeiter etc.) über die Anfertigung und Nutzung von Foto- und ggf. Videomaterialien informiert sind und die hierfür erforderlichen Einwilligungen erteilen, soweit datenschutz- oder persönlichkeitsrechtlich erforderlich.

8.2 Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Persönlichkeits-, Urheber- oder sonstigen Rechten geltend gemacht werden, sofern die Ursache in seinem Verantwortungsbereich liegt (insbesondere fehlende Einwilligungen seiner Mitarbeiter/Teammitglieder).

8.3 Der Kunde sorgt für ein rechtzeitiges Erscheinen seines Teams am vereinbarten Ort und Zeitpunkt sowie für die erforderliche Organisation vor Ort (z. B. Ansprechpartner, ggf. Zugangsberechtigungen).

9. Haftung

9.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9.2 Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für übernommene Garantien bleibt unberührt.

10. Datenschutz

10.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (und ggf. seiner Mitarbeiter/Teammitglieder) ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

10.2 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter

https://www.socialsocialclub.de/datenschutz.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Freiburg im Breisgau.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.